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Wahlärzte und -therapeuten, keine Kassen. Termine nach Vereinbarung. Alle Leistungserbringer behandeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Im Falle einer medizinischen Indikation, ist eine teilweise Rückerstattung durch den Sozialversicherungsträger möglich. Privatarztversicherungen übernehmen bis zu 100%.